Was können polnische Pflegekräfte für uns tun?

Wenn unsere älteren Angehörigen nicht mehr alleine leben können, möchten wir am liebsten bei Ihnen wohnen und uns um sie kümmern. Da wir aber selber oft nicht die Zeit und die Kraft dafür haben, suchen wir nach einer Person, die uns ersetzen kann. Das heisst sie soll die Aufgaben übernehmen, die ein Familienmitglied auch erfüllen würde.

Sie sollte gewissenhaft, liebevoll und pflichtbewusst handeln und die 24 Stunden Pflege unserer Lieben übernehmen. Sie ersetzt bzw. entlastet uns als Familienmitglied.

Dabei sollten die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.

In Deutschland finden wir selten eine Betreuungskraft, die auch bei unseren Lieben wohnen möchte.

Polnische Pflegekräfte kosten im Verhältnis zu einem Platz im Altersheim wenig.

Trotzdem müssen Sie angemessen für Ihre Arbeit entlohnt werden.

 

Polnische Pflegekräfte Kosten

Wir distanzieren uns davon, Pflegekräfte aus Polen zu Niedriglöhnen zu vermitteln und legen viel Wert darauf, dass unsere Partnerunternehmen ihr Personal ordnungsgemäss einstellen und nach Deutschland entsenden. Dabei sollen die Mindestlohnbestimmungen eingehalten werden.

  • Die monatlichen Kosten für Betreuungskräfte liegen derzeit bei mind. 1.950 Euro, je nach Erfahrung, Arbeitsaufwand und Sprachkenntnissen
  • Für eine 2.pflegebedürftige Person fallen 300 – 400 Euro mehr Kosten an.
  • Die ausländische Agentur sendet Ihnen am Monatsende eine Rechnung für die Pflegekräfte aus Polen.
  • Die Kosten für An- und Abreise tragen Sie. Kalkulieren Sie dafür 150 Euro ein.
  • Die Beratung und Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit mit VitalityHomeCare beträgt 385 Euro.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Sandra Schmücker

0201 - 857 88 377

Mo. – Fr.: 9h – 17h
Sa. 9h – 13h

Rahmenbedingungen für Pflegekräfte aus Polen

  • Um die hauswirtschaftliche Versorgung in den eigenen vier Wänden sicherzustellen, zieht die polnische Pflegkraft mit in den Haushalt ein und schafft damit die Voraussetzung für die Altenpflege rund um die Uhr.
  • Kost und Logis ist für sie frei.
  • Ein eigenes abschliessbares Zimmer mit ausreichender Belüftung, mit Bad oder Möglichkeit zur Badmitbenutzung ist Bedingung.
  • Internetzugang
    Für die Betreuungskräfte ist es sehr wichtig, den Kontakt zur eigenen Familie haben zu können.Sie möchten den regelmässigen Austausch mit ihren Lieben nicht missen. Auch die Freizeitbeschäftigung findet heutzutage online statt.Deshalb wird ein Internetzugang immer mehr gewünscht und ist sehr zu empfehlen.
  • Ihre Aufgaben sowie ihre Freizeiteinteilung sollten mit der Familie abgesprochen werden.

Wenn eine medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Person notwendig ist, ist eine Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst vor Ort ratsam.

 

Sprachkenntnisse der polnischen Pflegekraft

Die Betreuerinnen/ Haushaltshilfen verfügen mindestens über Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, so dass eine gewisse Kommunikation mit der zu betreuenden Person möglich ist.

  • Grundkenntnisse: Einfache Anweisungen können verstanden werden
  • Mittlere Kenntnisse: Einfache Unterhaltungen auf Deutsch sind möglich
  • Gute/ sehr gute Kenntnisse: Es sind nur geringe Sprachbarrieren vorhanden

 

Legalität

Nach dem Entsendegesetz ist die Betreuungskraft bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und wird von diesem für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland entsendet. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgeführt.

 

A1- Bescheinigung /Früher E101

Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form einer sogenannten A1-Bescheinigung, die von der ausländischen Zollbehörde ausgestellt wird und den Aufenthalt der Betreuer/-innen legitimiert.

 

EKUZ Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird von der osteuropäischen Krankenkasse ausgegeben und ermöglicht es der Betreuungskraft, bei Bedarf in Deutschland einen Arzt aufzusuchen. Damit ist auch sichergestellt, dass die Krankenversicherungsbeiträge rechtmäßig abgeführt werden.

 

Kündigungsfristen

Der Vertrag zwischen Ihnen und einer unseren osteuropäischen Partnerfirmen hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn die zu betreuende Person in ein Pflegeheim muss oder verstirbt, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Bei einem vorübergehenden stationären Aufenthalt der zu betreuenden Person ruht der Vertrag ab dem 15. Tag.

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